Die wirtschaftsrechtliche Abteilung des 72. Deutschen Juristentages hat sich für eine grundlegende Reform des Beschlussmängelrechts ausgesprochen (Beschlüsse S. 28 ff). Im Kern geht es darum, flexible Rechtsfolgen einzuführen. „Die Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse sollte nicht alternativlos zur Kassation des Beschlusses führen“ (gemeint: Nichtigerklärung ex tunc), vielmehr kämen auch Aufhebung ex nunc, Schadensersatz und Feststellung der Rechtswidrigkeit als Fehlerfolge in Betracht. Vor zehn Jahren wurde diese Flexibilisierung vom Arbeitskreis Beschlussmängelrecht vorgeschlagen, jetzt hat sie die Weihen eines Votums des Juristentags erhalten.
Im Detail ist der DJT weithin den Vorschlägen seines Gutachters (Jens Koch) gefolgt. Für die angemessene Rechtsfolge soll ein „beschlussbezogener Filter“ (Abwägung Nutzen/Gefahr und Schwere des Rechtsverstoßes) sowie ein „klägerbezogener Filter“ …
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