EU-Konsultation zur Durchführung der Aktionärsinformation

Die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie mal wie­der. Jetzt in der sog. Level II-Ebene, in der es um die Ein­zel­hei­ten der Infor­ma­tion und Iden­ti­fi­ka­tion der Aktio­näre geht (Über­mitt­lung, Tech­nik, Fris­ten, For­mate, Umfang). Das klingt klein­tei­lig, ist aber für die Pra­xis ins­be­son­dere der Haupt­ver­samm­lung bör­sen­no­tier­ter Gesell­schaf­ten hoch bedeut­sam. Hier dürfte sich eini­ges ändern.

Die geplante EU-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung geht in die Kon­sul­ta­tion. 4 Wochen ist Zeit, um Stel­lung zu neh­men. Geplant ist, den Rechts­akt im Herbst 2018 zu verabschieden.…

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Veranstaltung zum Restrukturierungsrecht am 12.4.

Das Insti­tut für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht lädt ein zum 11. Abendsymposium:

Tak­ti­sche Insol­venz — Stra­te­gi­sche Ent­schei­dun­gen im Restrukturierungsprozess

Form­wech­sel über die Grenze — Law Shop­ping” im Restrukturierungsrecht

Es refe­rie­ren Prof. Dr. Ste­phan Mad­aus (Halle) und Prof. Dr. Chris­toph Teich­mann (Würz­burg)

Die Ver­an­stal­tung fin­det am Don­ners­tag, den 12. April 2018, von 18.30 bis 20.30 Uhr im Vor­trags­saal des Hau­ses der Uni­ver­si­tät, Scha­dow­platz 14, 40212 Düs­sel­dorf statt.
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Neues im ZGR-Streit: Heribert Hirte bleibt ausgeschlossen

Das Land­ge­richt Hei­del­berg hat mit Urteil v. 29.3.2018 für Recht erkannt: Die einst­wei­lige Ver­fü­gung des Land­ge­richts Hei­del­berg vom 30. 11.2017 — 5 O 226/17 — wird auf­ge­ho­ben. … Der Ver­fü­gungs­klä­ger kann nicht ver­lan­gen, als Gesell­schaf­ter der Ver­fü­gungs­be­klag­ten zu 11) und 12) sowie als Chief Mana­ging Edi­tor und Mit­glied des Edi­to­rial Boards der Beklag­ten zu 12) behan­delt zu wer­den. Er ist nach § 737 BGB wirk­sam aus den Gesell­schaf­ten aus­ge­schlos­sen wor­den und hat in der Folge auch die ihm nur als Gesell­schaf­ter der Ver­fü­gungs­be­klag­ten zu 11) zuste­hen­den Ämter bei der Ver­fü­gungs­be­klag­ten zu 12) verloren.“

Hin­ter­grund ist der Streit im ZGR-Her­aus­ge­ber­kreis (Ver­fü­gungs­be­klagte zu 11) und im per­so­nen­glei­chen …

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Identifikation und Information der Aktionäre via Blockchain

Die neue Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie will die Iden­ti­fi­zie­rung der Aktio­näre ermög­li­chen und die Kom­mu­ni­ka­tion mit ihnen ver­bes­sern. Doch wie erreicht man sie? Die Richt­li­nie sagt, indem man über die Inter­me­diäre“ geht. Die sol­len mit­tei­len, wer als Aktio­när im Depot gebucht ist und ihm die Nach­rich­ten der Gesell­schaft über­brin­gen. Prak­tisch immer gibt es bei bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten eine Kette von Inter­me­diä­ren, begin­nend beim Zen­tral­ver­wah­rer und über Zwi­schen­stu­fen bis hin zum letz­ten Inter­me­diär, i.d.R. eine Bank. Diese Kette kann man rauf und run­ter nut­zen für Iden­ti­fi­ka­tion und Infor­ma­tion. Aber das ist bloß in der Theo­rie so ein­fach. Zunächst muss die recht­li­che Ver­wahr­kette zu einer wirk­li­chen gemacht wer­den, indem die Soft­ware­sys­teme der Inter­me­diäre ent­spre­chend ver­knüpft wer­den. Wenn man hört, dass schon in einem Bank­haus …

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Initial Coin Offering — Veranstaltung in Düsseldorf am 15.3.2018

Das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht kün­digt für den 15.03.2018, 18.15 Uhr eine wei­tere Ver­an­stal­tung aus der Reihe Forum Unter­neh­mens­recht an:

Initial Coin Offe­ring — das neue Neuland”

Block­chain und Dis­tri­bu­ted Led­gers sind das tech­ni­sche Fun­da­ment digi­ta­ler Wäh­run­gen wie Bit­coin und Ether, aber auch einer neuen Finan­zie­rungs­me­thode, die sog. Initial Coin Offe­rings. Es wer­den die tech­ni­schen und tat­säch­li­chen Hin­ter­gründe erläu­tert und sodann die damit ver­bun­de­nen Fra­gen des Gesell­schafts- und Finanz­markt­rechts dis­ku­tiert, z.B. in wel­chen pri­vat­recht­li­chen Bezie­hun­gen die Par­ti­zi­pan­ten einer Block­chain ste­hen und wel­che finanz­markt­recht­li­chen Vor­schrif­ten bei dem öffent­li­chen Ange­bot von digi­ta­len coins” oder tokens” zu beach­ten sind.

Es refe­rie­ren:

  • Prof. Dr. Dirk Zetz­sche LL.M. (Uni­ver­sity of Toronto), Uni­ver­si­tät Luxem­burg und Direk­tor
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3. Vereinsrechtstag am 23.2.2018

Auf eine inter­es­sante Ver­an­stal­tung zum Ver­eins­recht sei auf­merk­sam gemacht: Am 23.2.2018 fin­det in Frankfurt/​Main der 3. Ver­eins­rechts­tag statt. Aus der Ankün­di­gung: Es refe­rie­ren u.a. RiBGH Heinz Wöst­mann über die Kita-Recht­spre­chung des BGH sowie Prof. Dr. Ulrich Noack (Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät) über Pro­bleme der Mit­glie­der­ver­samm­lung bei Groß­ver­ei­nen. An der abschlie­ßen­den Podi­ums­dis­kus­sion zur Frage Bedarf die Kita-Recht­spre­chung einer Reak­tion des Gesetz­ge­bers?” neh­men u.a. Prof. Dr. Rai­ner Hüt­te­mann (Uni­ver­si­tät Bonn), Prof. Dr. Heri­bert Hirte (MdB) und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Kars­ten Schmidt (Buce­rius Law School) teil.…

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