EU-Konsultation zur Durchführung der Aktionärsinformation

Die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie mal wie­der. Jetzt in der sog. Level II-Ebene, in der es um die Ein­zel­hei­ten der Infor­ma­tion und Iden­ti­fi­ka­tion der Aktio­näre geht (Über­mitt­lung, Tech­nik, Fris­ten, For­mate, Umfang). Das klingt klein­tei­lig, ist aber für die Pra­xis ins­be­son­dere der Haupt­ver­samm­lung bör­sen­no­tier­ter Gesell­schaf­ten hoch bedeut­sam. Hier dürfte sich eini­ges ändern.

Die geplante EU-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung geht in die Kon­sul­ta­tion. 4 Wochen ist Zeit, um Stel­lung zu neh­men. Geplant ist, den Rechts­akt im Herbst 2018 zu verabschieden.

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