Wie weit darf man künftig den Eintragungen im Handelsregister trauen?

Wie ist der­zeit fol­gen­der Fall zu ent­schei­den: Irr­tüm­lich wird eine fal­sche Per­son als GmbH-Geschäfts­füh­rer vom Han­dels­re­gis­ter bekannt­ge­macht. Sie schließt mit dem Drit­ten D ein Geschäft für die GmbH. – Lösung: Ein Ver­trag des D mit der GmbH ist an sich nicht zustande gekom­men, da die Gesell­schaft nicht kor­rekt ver­tre­ten wurde. Aller­dings kann sich der (gut­gläu­bige) D auf die Regis­ter-Bekannt­ma­chung beru­fen (§ 15 III HGB ‑posi­tive Publi­zi­tät), die fal­sche Per­son ist für ihn die Rich­tige, der Ver­trag inso­weit also doch gül­tig.

Wie sieht es mit die­sem juris­ti­schen Kunst­stück aus, wenn die EU-Richt­li­nie über den Ein­satz digi­ta­ler Werk­zeuge und Ver­fah­ren im Gesell­schafts­recht umge­setzt wird? Die RL ermög­licht den mit­glied­staat­li­chen Ver­zicht auf eine Bekannt­ma­chung. Das Regis­ter selbst ist dann maß­ge­bend.

(1) Kommt …

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BGH: Öffnungsklausel in GmbH-Satzung trägt Aufsichtsrat

Der BGH hat die umstrit­tene Frage ent­schie­den (Urt. v. 2.7.2019, II ZR 406/17), wie ein fakul­ta­ti­ver Auf­sichts­rat errich­tet wer­den kann: Die Ein­rich­tung eines Auf­sichts­rats bei einer GmbH auf der Grund­lage einer Öff­nungs­klau­sel im Gesell­schafts­ver­trag ist keine Sat­zungs­än­de­rung und ohne Beach­tung der für eine Sat­zungs­än­de­rung gel­ten­den Vor­schrif­ten zuläs­sig, wenn die Ermäch­ti­gung aus­rei­chend bestimmt ist und der Ein­rich­tungs­be­schluss nicht gegen das Gesetz oder die Sat­zung ver­stößt.” Das Urteil ist sehr aus­führ­lich begrün­det, auch in der Doku­men­ta­tion der dazu ver­tre­te­nen Mei­nun­gen (Rn. 60 f).

Es fehlt der Baumbach/​Hueck” (Zöllner/​Noack). Dort wer­den all­ge­meine Öff­nungs­klau­seln skep­tisch betrach­tet (§ 53 Rn. 27), doch zu der beson­de­ren Frage des Auf­sichts­rats per Öff­nungs­klau­sel wird …

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U.S. 65

Eine Adresse an Ulrich Sei­bert (von Tim Flor­stedt, NZG 2019903)

” (…) Ulrich Sei­bert wurde am 8. August 1954 in Karls­ruhe als Sohn des BGH-Rich­ters Claus Sei­bert und der Male­rin Edith Sei­bert gebo­ren. Er ist auf­ge­wach­sen mit dem Ter­pen­tin­ge­ruch aus dem Ate­lier sei­ner Mut­ter und mit einem Vater, der stän­dig geist­volle Glos­sen in juris­ti­schen Fach­zeit­schrif­ten ver­öf­fent­lichte. Nach Abitur und Wehr­dienst folgte er dem väter­li­chen Vor­bild und stu­dierte Rechts­wis­sen­schaf­ten an den Uni­ver­si­tä­ten Tübin­gen, Göt­tin­gen und Frei­burg. Im Jahr 1979 legte er das erste Staats­examen in Baden-Würt­tem­berg und 1982 das zweite in Ham­burg ab und wurde noch im sel­ben Jahr mit sei­ner zivil­recht­li­chen Arbeit zur Erfül­lung durch finale Leis­tungs­be­wir­kung“ promoviert. (…).

Durch Ulrich Sei­bert begann Mitte der …

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