„Als ‚Tie-Breaker‚ war der Auftrag an den Professor zuvor beschrieben worden. Im Gutachterstreit stand es zuvor 1:1 – nun steht es 2:1 für diejenigen, die die ehemalige Mannschaft verklagen wollen.“ So berichtet das Handelsblatt (online, v. 14.2.2019) über einen möglichen Haftungsprozess gegen Roland Koch und andere frühere Aufsichtsräte der Bilfinger AG. Drei Rechtsgutachten nacheinander (Wilsing 1:0; Hoffmann-Becking 1:1; Habersack 2:1) hat der Aufsichtsrat eingeholt, um eine Inanspruchnahme zu klären.
Hintergrund dieses aufwendigen und teuren Geplänkels sind die folgenden (nicht unumstrittenen) Leitsätze des BGH-Urteils v. 21.4.1997 (II ZR 175/95 – ARAG):…
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