Die EU-Kommission startet eine bis zum Februar 2021 laufende Konsultation: „Wie im Rahmen des europäischen Grünen Deals und in der Mitteilung der Kommission über den Covid-19-Aufbauplan angekündigt, muss das Thema Nachhaltigkeit stärker im Corporate-Governance-Rahmen Berücksichtigung finden. Nachhaltigkeit in der Corporate Governance bedeutet auch, Unternehmen dazu zu ermutigen, bei ihren Geschäftsentscheidungen ökologische Aspekte (einschließlich Klima und biologische Vielfalt) sowie soziale, menschliche und wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen und sich auf die langfristige nachhaltige Wertschöpfung, anstatt auf kurzfristige finanzielle Werte zu konzentrieren.”
S. dazu auch das ECCL-Blog.
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