Seit wenigen Jahren gibt es an manchen Universitäten eine Rechtsberatung durch Jurastudenten. Zwei Hauptfragen drängen sich auf: dürfen die das und haften sie auch? Zunächst eine aktuelle Bestandsaufnahme. Zum Teil ist diese Beratung auf Spezialgebiete beschränkt (z.B. Humboldt Law Clinic in Berlin), zum Teil nur mit studentischen Angelegenheiten befasst (Hannover). Ein neuer Trend geht aber dahin, alle Rechtsfelder zu beackern (Düsseldorf, Köln, Bielefeld, Jena). Selbstverständlich kann es dabei nicht um große Unternehmenstransaktionen gehen. Die studentische Rechtsberatung an der Heinrich-Heine-Universität befasst sich seit 2010 z.B. mit Fällen bis zu einem Wert von 700€; sie kommuniziert ausschließlich über das Internet; bislang wurden 67 Mandate bearbeitet. Eine als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) organisierte Initiative hat sich in Köln als Student Litigators gebildet. Die geschilderte Beratungstätigkeit erfolgt unentgeltlich.
Zu den oben aufgeworfenen Fragen lautet beide Male die Antwort: ja. Zur Überraschung mancher, die noch an alte Restriktionen gewöhnt sind, kann seit 2008 eine unentgeltliche Rechtsdienstleistung erfolgen, wenn diese unter Anleitung einer Person mit Befähigung zum Richteramt erfolgt (§ 6 RechtsdienstleistungsG). Dies ist bei den geschilderten Initiativen der Fall, die von Anwälten, Professoren oder wissenschaftlichen Mitarbeitern unterstützt werden. Die Haftung ist dieselbe wie bei den Profis; ein Haftungsprivileg kann im Einzelfall vereinbart werden. Das Ausweichen auf juristische Personen (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, Verein) wirft die Frage auf, ob entsprechend der für eine Rechtsanwaltsgesellschaft geltenden Regelung eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist.
Übrigens ist die Idee einer studentischen Rechtsberatung zu realen (Alltags-)Fällen nicht neu, sondern wurde schon vor über 100 Jahren in der Deutschen Juristen-Zeitung in Ergänzung zur Vorlesung empfohlen: „Dort Vorstellung, Fiktion, hier Wirklichkeit, Leben. Das Leben aber ist der beste Lehrmeister, lasse man es so früh als möglich walten!” (Prof. Dr. Frommhold, DJZ 1900, 449, der diese Beratung auch noch als „Hülfsmittel in der Reform der Armenrechtspflege” anführt).
Können die das?
Das ist die eigentliche Frage. Mitte der Achtziger hat Prof. Hruschka uns Viertsemestern erklärt: „Sie haben durch ihre bisherige Ausbildung den gesunden Menschenverstand bereits verloren. Den juristischen Sachverstand haben sie aber noch nicht erworben. Also, geben sie bitte niemandem Rechtsrat.” Sehr weise!
Ich hätte als Student niemanden sinnvoll beraten können und wäre auch heute sehr sehr vorsichtig von einem vorwitzigen Studenten, der meint er wisse alles mir Rechtsrat erteilen zu lassen 😀
Derartige Initiativen verdienen Unterstützung, zeugen sie doch von Interesse und Engagement. Wird das ganze, wie gesetzlich vorgesehen, auch noch von einem Volljuristen überwacht, dürfte ein möglicher Schaden sehr gering ausfallen. Anwälte sind deshalb gut beraten, derartige Initiativen nicht als Konkurrenz zu sehen, schließlich landen die meisten Studenten ohnehin im Anwaltsberuf. Denjenigen, die nicht dort landen, schadet praktische Beratungstätigkeit auch nicht.
Bei der Frage nach der Haftung drängt sich mir immer die Zusatzfrage auf, was wäre eine Haftung überhaupt wert?
Hier geht es um Beratung, nicht um (gerichtliche) Vertretung. Und es geht um sehr geringe Streitwerte.
Welche praktische Relevanz hat die Frage, ob für eine Rechtsberatung gehaftet wird, im Vergleich zu der Frage, ob man im Falle der Haftung einen Anspruch durchsetzen könnte/würde (beweisbar, wirtschaftlich sinnvoll)?
Ich finde die Idee der studentischen Rechtsberatung sehr gut.
Gerade mit Blick darauf, dass sich die Durchsetzung verschiedener (etwa Verbraucher-)Rechte — man denke nur an die Rücksendungskosten nach erfolgtem Widerruf etc. — für einen Anwalt kaum lohnt, kann hier auch ein jüngeres Semester zumindest die Richtung geben und JEDENFALLS den Sachverhalt schon einmal sortieren um so das Kosten-Nutzen-Verhältnis für einen ggf. später hinzugezogenen Anwalt optimieren. Wenn man dann auch noch die Größe als studentischer Berater aufbringt, auch das Ende der eigenen Kompetenz einzugestehen, wenn man nicht weiter weiß, ist das wunderbar.
Studentische Rechtsberatung ist ein Gewinn für die Beratenen, die Berater und letztlich auch für Anwälte.