Der Bundesrat hat heute beschlossen, zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst keine Stellungnahme abzugeben. Weder hat sich der Bundesrat die Empfehlung des federführenden Ausschuss für Frauen und Jugend zu Eigen gemacht, die Quote auf 40 Prozent anzuheben; noch ist er dem Plenarantrag des Freistaates Bayern gefolgt, auf eine fixe Quote in Härtefällen zu verzichten.
Das Quotengesetz wurde bereits am 30.1.2015, also schon vor dem Bundesrat (s-. dazu Art. 76 Abs. 2 S. 4 GG), in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt. Eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages ist für den 23.2.2015 vorgesehen. Danach ist mit einer zügigen Verabschiedung zu rechnen.
Erste Aufsätze zur Umsetzung der Quote erscheinen: Wasmann/Rothenburg, Praktische Tipps zum Umgang mit der Frauenquote. DB 2015, 291.
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