Die Societas Unius Personae kommt (sehr wahrscheinlich) – und mit ihr eine Online-Registrierung dieser Einpersonen-Kapitalgesellschaft. Dagegen werden Einwände vorgebracht, vor allem aus Deutschland, dessen Handelsregistersystem darauf noch nicht ausgerichtet ist. Doch Bedenken tragen nützt nichts, der Zug fährt ab. Das Bundesjustizministerium (Bundesjustizamt) hat ein Forschungsvorhaben ausgeschrieben, das „sich mit den Möglichkeiten der Nutzung moderner Kommunikationswege und des Internets bei der zivilrechtlichen Gründung von Kapitalgesellschaften, insbesondere aus dem Ausland, befassen (soll). Ob und wie sich eine sogenannte Online-Registrierung in das deutsche System einfügen lässt, soll anhand rechtsvergleichender Methoden sowie rechtsökonomisch und technisch untersucht werden.” Das Projekt soll noch in diesem Jahr starten und im Herbst 2016 beendet werden. Die rechtspolitische Frage lautet: „Bestehen Gefahren für die Richtigkeitsgewähr des Handelsregisters und den Verbraucherschutz?”
Als „lösungsorientierte Fragestellungen” werden genannt: „1. Unter welchen Bedingungen ist ein elektronisches Äquivalent zur Unterschriftsbeglaubigung und zur Beurkundung denkbar, das auf das persönliche Erscheinen vor einer staatlichen Stelle verzichtet?
2. Welche technischen Möglichkeiten zu einer Distanzidentifizierung sind denkbar, die dem deutschen Standard entsprechen oder zumindest nahekommen? Wie werden in anderem Zusammenhang gefundene Lösungen, wie etwa die Nutzung von Videoverbindungen zur elektronischen Bankkontoeröffnung, eingeschätzt (auch in Hinblick auf die Vorgaben des § 17 BeurkG)?
3. Wie könnte ein Registrierungsverfahren über das Internet technisch rechtssicher ausgestaltet werden? Existieren de lege lata ausreichende rechtliche und technische Möglichkeiten auf nationaler und europäischer Ebene? Wo besteht u.U. Regelungsbedarf?
4. einen Lösungsvorschlag für ein Online-Registrierungsverfahren, bei dem der deutsche Notar zwischengeschaltet bleibt, dieser die Anmeldung elektronisch entgegennimmt, prüft und wie bisher zum Handelsregister einreicht.
Die Teilnahme an der Ausschreibung steht allen natürlichen und juristischen Personen offen (bis 20.9.2015). Wohl kein Hindernis: Sie müssen ihre „Gesetzestreue, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit” versichern (Anlage 1).
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