Kann ein Unternehmen als solches „schuldig” sein – und daher bestraft werden? Oder muss stets an die natürlichen Personen angeknüpft werden, die dort als „Entscheidungsträger” (NRW-Entwurf eines Verbandsstrafgesetzes) tätig sind? Und wenn das Unternehmen zu strafen wäre, wie sind dann die Ermittlungen und die Verteidigung zu führen? Das Unternehmen ist schließlich eine arbeitsteilige Organisation, weshalb die Wissensorganisation und ‑zurechnung eine zentrale Rolle spielt. – Mit solchen und zahlreichen weiteren Fragen (Kartellbußen, Regress, Untreue, internationale Verfahren, Haftungskonflikte bzw. ‑häufungen durch Zivil- und Strafrecht) befasste sich vor kurzem das zweitägige Symposium der ZGR. Über 100 Teilnehmer aus der Wissenschaft, der Anwaltschaft, der Unternehmenspraxis und des BGH diskutierten extensiv und intensiv. Die Beiträge und Diskussionsberichte werden im Jahresverlauf in der Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht erscheinen.
Zum Thema auch schon in unserem Haus: http://iur.duslaw.de/vortrags-veranstaltungen/forum-unternehmensrecht/bericht-06052014.html