2014 unterbreitete die Kommission den Vorschlag einer Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (Societas Unius Personae — SUP). Der Entwurf löste kontroverse Diskussionen aus, insbesondere in Deutschland (z.B. hier). So kam es zur einer ablehnenden Entschließung des Deutschen Bundestages (6.5.2015, BT-Drucks 18/4843). Der Richtlinien-Vorschlag „ruht” seither im Europäischen Parlament, das ihn an den federführenden Rechtsausschuss (JURI) überwiesen hat (zum Stand s. hier). Der im Oktober 2014 benannte Berichterstatter hat mehrere Arbeitsdokumente, aber bislang keinen Abschlussbericht erstellt, weshalb es auch keine Stellungnahme des Rechtsausschusses gibt. Daher gelangt der Gegenstand nicht auf die Tagesordnung des EP. Man hat den Eindruck, dass keinen mehrheitlichen politischen Willen gibt, das Projekt weiter zu betreiben.
Solange kein Ratsbeschluss ergangen ist (die „Allgemeine Ausrichtung” v. 28.5.2015 ist kein solcher), könnte die Kommission den SUP-Vorschlag zurückziehen. Das ist bislang nicht geschehen. Es kam in der Vergangenheit mehrmals zu einem Rückzieher bei gesellschaftsrechtlichen Legislativvorschlägen. 2001 wurde nach fast 30 Jahren (!) der Vorschlag einer Strukturrichtlinie zurückgezogen; 2013 hat die Kommission den SPE-Vorschlag aus dem Jahr 2008 zurückgezogen.
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