Was Sie schon über Vorzugsaktien wissen wollten … – hier sind die Antworten in der neuesten Lieferung des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz. Auf 300 Seiten erläutert RA Prof. Dr. Jochen Vetter die Vorzüge der Vorzugsaktie sowie deren Nachteile, den praktischen Umgang mit dieser Aktiengattung, die Rechtstatsachen und die rechtspolitische Dimension dieser Aktiengattung, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Aktienrechtsnovelle 2016.
„Das Institut der stimmrechtslosen Vorzugsaktien und dessen grundsätzliche Zweckmäßigkeit als zusätzliche Option innerhalb eines für zulässig angesehenen Rahmens wird, soweit ersichtlich, nicht in Frage gestellt. Zwar stellen stimmrechtslose Vorzugsaktien ebenso wie Mehrstimmrechtsaktien eine Ausnahme vom Grundsatz »one share one vote« dar. Der Regelungsrahmen, innerhalb dessen stimmrechtslose Vorzugsaktien geschaffen werden können, insbesondere die zwingende Verbindung mit dem Aufleben des Stimmrechts bei Rückstand wird als angemessen und zum Schutz der vom Stimmrecht ausgeschlossenen Aktionäre ausreichend angesehen. Schutzdefizite, die eine Modifikation des Konzepts verlangen, sind nicht erkennbar geworden. Gerade die Wirtschafts- und Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, wie wichtig es ist, Unternehmen die Aufnahme von Eigenkapital zu erleichtern. Flexibilität, die durch die Neuregelung des § 139 im Rahmen der Aktienrechtsnovelle 2016 noch deutlich erweitert wurde, ist dabei zu begrüßen. Auch der Wunsch insbesondere von Familiengesellschaften, den Kapitalmarkt durch Emission von Aktien in Anspruch zu nehmen, ohne damit zugleich eine Verwässerung des Stimmrechts und möglicherweise den Verlust der Kontrolle hinnehmen zu müssen, ist legitim und weder rechtspolitisch noch volkswirtschaftlich zu beanstanden.“ (J.Vetter in: KK-AktG, 3. Aufl. 2019, § 139 Rn. 45).
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