Um Aufmerksamkeit heischende Überschriften sind eigentlich nichts Neues, in der nüchternen Welt der juristischen Fachmedien allerdings schon. Deshalb fällt der Titel des ersten Beitrags in der Neuen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (2019, 1361) so auf: „Das neue Verbandssanktionengesetz”, welches neun Seiten lang besprochen wird. Indessen: Es gibt kein solches Gesetz! Es gibt auch keinen Entwurf eines Gesetzes, der im Bundestag behandelt würde. Es gibt nicht einmal einen Entwurf der Bundesregierung. Und schließlich auch keinen offiziellen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium. Sondern allein den Entwurf eines Entwurfs (hier; die Veröffentlichung wurde zurückgezogen zwecks weiterer Klärung unter den Ministerien). Was derzeit in Publikationen und Seminaren hin und her verhandelt wird, ist also nicht das „Verbandssanktionengesetz”. Gewiss kann man sich auch schon auf das Konzept stürzen, künftiges Recht erahnend und darauf Einfluss zu nehmen suchend. Aber bitte gleich deutlich sagen, dass man es mit einem inoffiziellen Vorentwurf zu tun hat.
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