Neues zur Frauenquote für Vorstand und Aufsichtsrat

RefE FüPoG II vom BMFSFJ und BMJV ins Gespräch gebracht“. Worum geht‚s? Die Bun­des­mi­nis­te­rin Gif­fey kün­digt in Inter­views an, die Frau­en­quote ver­schär­fen zu wol­len (s. u. zum Ent­wurf). Sie will vor­schrei­ben, dass der Vor­stand eines bör­sen­no­tier­ten und zugleich pari­tä­tisch mit­be­stimm­ten Unter­neh­mens künf­tig mit wenigs­tens einer Frau besetzt sein, wenn er mehr als drei Mit­glie­der hat; der Anwen­dungs­be­reich der fixen 30%-Aufsichtsratsquote soll auf alle pari­tä­tisch mit­be­stimm­ten Unter­neh­men (also nicht mehr nur bör­sen­no­tierte) erwei­tert wer­den (und es soll eine reine Frau­en­quote wer­den, nicht wie bis­her eine Geschlech­ter­quote). Eine Begrün­dungs- und Berichts­pflicht für die Fest­le­gung und Ver­öf­fent­li­chung der Ziel­größe Null für den Vor­stand, die bei­den obers­ten Füh­rungs­ebe­nen unter­halb des Vor­stands und den Auf­sichts­rat soll kommen.

Zum Koali­ti­ons­ver­trag (Rn. 943 – 951) passt aller­dings nur der letzte Punkt (Begrün­dungs­pflicht bei Ziel­vor­gabe Null). Die Aus­wei­tung der AR-Frau­en­quote auf nicht­bör­sen­no­tierte Unter­neh­men und die Ein­füh­rung einer Vor­stands-Frau­en­quote ist dort nicht vereinbart. 

Mög­li­cher­weise wurde des­halb der Weg in die Öffent­lich­keit gesucht (ähn­lich bei den Ver­bands­sank­tio­nen), bevor das Vor­ha­ben regie­rungs­in­tern abge­stimmt wurde. Denn ein offi­zi­el­ler Refe­ren­ten­ent­wurf, wie er nor­ma­ler­weise ver­öf­fent­licht und an die Ver­bände zur Stel­lung­nahme geschickt wird, exis­tiert nicht. Den inof­fi­zi­el­len gibt es hier: Gesetz zur Ergän­zung und Ände­rung der Rege­lun­gen für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen an Füh­rungs­po­si­tio­nen in der Pri­vat­wirt­schaft und im öffent­li­chen Dienst.

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