Die FAZ berichtet, Globalwafers (Taiwan) habe der Bundesregierung eine die Möglichkeit einer „goldenen Aktie“ angeboten, um deren außenwirtschaftsrechtliche Bedenken bei der geplanten Übernahme der Siltronic AG auszuräumen. „Mit einer goldenen Aktie erhielte die Bundesregierung besondere Stimmrechte” (so die FAZ). Das Bundeswirtschaftsministerium prüfe.
Die Prüfung wird rasch ergeben, dass eine solche „goldene Aktie” hierzulande nicht möglich ist. „Mehrstimmrechte sind unzulässig”. So dekretiert es (seit 1998) kurz und knapp § 12 Abs. 2 AktG. Ein „Veto-Stimmrecht”, das der Aktie die Möglichkeit verschaffen soll, Beschlüsse zu blockieren, scheitert an § 23 Abs. 5 AktG. Als einziges Privileg bliebe das Entsendungsrecht zum Aufsichtsrat, das bestimmten Aktionären (also ggf. der Bundesrepublik Deutschland) für höchstens ein Drittel der AR-Mitglieder der Aktionäre durch die Satzung eingeräumt werden könnte (§ 101 Abs. 2 AktG).
Allerdings kann sich diese Rechtslage ändern, die Koalitionsparteien haben schließlich verabredet: „Wir werden Börsengänge und Kapitalerhöhungen sowie Aktien mit unterschiedlichen Stimmrechten (Dual Class Shares) in Deutschland gerade auch für Wachstumsunternehmen und KMUs erleichtern.” (S. 169 Koalitionsvertrag). Ob das dann auch für etablierte börsennotierte Gesellschaften gilt, wird man sehen, noch ist kein Entwurf in diesem Sinne bekannt.
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