Noack/​Servatius/​Haas, GmbHG, 23. Aufl.

Baumbach/​Hueck (trad.), soeben erschie­nen, Lek­türe für zwi­schen den Jah­ren” und vor allem danach. Aus dem Vorwort:

Das Gesetz betref­fend die Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung ist ein erstaun­lich schlan­kes Regel­werk. Die Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung nimmt mit deut­lich über einer Mil­lion den Spit­zen­platz als die belieb­teste Rechts­form ein. Offen­bar ist es hilf­reich, wenn ein Gesetz nicht alles zu regeln ver­sucht. Die Recht­spre­chung und die Erkennt­nisse der Rechts­wis­sen­schaft sind daher umso bedeut­sa­mer. Die Pra­xis braucht in die­ser Lage eine ver­läss­li­che Ori­en­tie­rung über das gelebte Recht der GmbH, die ihr die­ser Kom­men­tar bie­ten will.

Das Werk wird auf Wunsch des Ver­la­ges neu bezeich­net und an den seit der Vor­auf­lage unver­än­der­ten Ver­fas­ser­kreis ange­passt. Kon­zep­tio­nell und inhalt­lich bleibt es dabei: Unser Kom­men­tar erläu­tert wei­ter­hin kom­pakt, ver­ständ­lich und pra­xis­nah das GmbH-Recht ein­schließ­lich sei­ner Bezüge zum Insolvenzrecht.

Der Gesetz­ge­ber hat mit dem San­Ins­FoG die Schnitt­stelle zwi­schen Gesell­schafts- und Insol­venz­recht neu jus­tiert, vor allem durch die Auf­he­bung des § 64 GmbHG und die Ver­la­ge­rung der neu­ge­fass­ten Rege­lung in die Insol­venz­ord­nung. Im vor­lie­gen­den Werk wer­den die gesell­schafts­recht­lich wich­ti­gen Sach­ver­halte rund um Krise und Insol­venz an der gewohn­ten Stelle ein­ge­hend behan­delt. Die Aus­wir­kun­gen der COVID-19 Pan­de­mie auf das Gesell­schafts- und Unter­neh­mens­in­sol­venz­recht sind ebenso ein­ge­ar­bei­tet wie BGH-Ent­schei­dun­gen, etwa zum einst­wei­li­gen Rechts­schutz bei der Gesell­schafter­liste oder zu sta­tu­ta­ri­schen Öff­nungs­klau­seln. Das am 1.8.2022 in Kraft tre­tende Gesetz zur Umset­zung der Digi­ta­li­sie­rungs­richt­li­nie wird grö­ßere Ver­än­de­run­gen brin­gen, es ist per­spek­ti­visch berücksichtigt.

Redak­ti­ons­schluss war im August 2021, ver­ein­zelt konn­ten noch Nach­träge ein­ge­bracht werden.”

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