Der Koalitionsvertrag, eine interessante Lektüre. Hier zunächst einmal die Exzerpte aus der Sicht des Unternehmensrechts (die Reihenfolge des Vertrags ist beibehalten; eigene Überschriften sind eingefügt):
1. Mittelstand — Finanzierung — Unternehmensgründung
„Wir werden das Angebot an Beteiligungskapital und eigenkapitalnahem mezzaninen Kapital für den breiten Mittelstand weiter ausbauen.” (Rn. 733f). „Die Rahmenbedingungen für die private Beteiligungs- und Risikokapitalfinanzierung werden nochmals verbessert.” (Rn. 737 ff). „Unternehmensgründer wollen wir ermutigen, gesetzliche Hemmnisse für Neugründungen sollen beseitigt werden. Das gilt sowohl für innovative als auch für konventionelle Unternehmensgründungen.” (Rn. 771 ff).
2. Europäisches Gesellschaftsrecht
„Wir werden uns dafür einsetzen, dass das europäische Gesellschaftsrecht durch eine zügige Verabschiedung der Richtlinie über die grenzüberschreitenden Sitzverlegungen von Kapitalgesellschaften weiterentwickelt wird. Dabei sind die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auf der Grundlage der bisher für die Europäische Aktiengesellschaft und der Verschmelzungsrichtlinie gefundenen Lösungen zu sichern.” (Rn. 1501 ff).
3. Mitbestimmung
„Das Erfolgsmodell der deutschen Mitbestimmung muss mit globalen und europäischen Herausforderungen Schritt halten. Aufgabe der eingesetzten Regierungskommission unter dem Vorsitz von Professor Dr. Biedenkopf ist es, ausgehend vom geltenden Recht bis Ende 2006 Vorschläge für eine moderne und europataugliche Weiterentwicklung der deutschen Unternehmensmitbestimmung zu erarbeiten. Wir werden die – einvernehmlich erzielten — Ergebnisse der Kommission aufgreifen und, soweit erforderlich und geboten, Anpassungen der nationalen Unternehmensmitbestimmung vornehmen.” (Rn. 1508 ff).
4. Private-Equity-Gesetz
„Produktinnovationen und neue Vertriebswege müssen nachdrücklich unterstützt werden. Dazu wollen wir die Rahmenbedingungen für neue Anlageklassen in Deutschland schaffen. Hierzu gehören: die Überarbeitung der Regelungen für den Bereich Private Equity im Wege
der Fortentwicklung des bestehenden Unternehmensbeteiligungsgesetzes in ein Private-Equity-Gesetz.” (Rn. 3613ff).
5. Real Estate Investment Trusts
„Die Einführung von Real Estate Investment Trusts (Reits) unter der
Bedingung, dass die verlässliche Besteuerung beim Anleger sichergestellt
wird und positive Wirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen
zu erwarten sind.” (Rn. 3616 ff).
5. Corporate Governance
„Wir wollen die bestehenden Corporate Governance Regeln anwenden und an neue Erfordernisse im Lichte der internationalen Entwicklung anpassen. Für institutionelle wie für private Anleger sind die Grundsätze und Prinzipien, nach denen Unternehmen organisiert und geleitet werden, insbesondere unter dem Maßstab der Vergleichbarkeit, von hohem Interesse. Die Transparenz über die Eigentümerverhältnisse börsennotierter Unternehmen soll verbessert werden.” (Rn. 3651 ff).
6. Bilanzrecht
„Die Modernisierung des Bilanzrechts und die wechselseitige Anerkennung deutscher, europäischer und amerikanischer Rechnungslegungsvorschriften sind vordringliche Maßnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschlands.” (Rn. 3656 ff).
7. GmbHG-Reform
„Mit einer Novellierung des GmbH-Gesetzes sollen Unternehmensgründungen nachhaltig erleichtert und beschleunigt, die Attraktivität der GmbH als Unternehmensform auch im Wettbewerb mit ausländischen Rechtsformen gesteigert sowie Missbräuche bei Insolvenzen bekämpft werden.” (Rn. 6001).
8. Handelsregister
„Die Umsetzung der sog. SLIM-IV-Richtlinie über elektronische Handelsregister schreibt die Abrufbarkeit der Handelsregistereintragungen im Internet ab 1. Januar 2007 verbindlich vor. Die Abrufbarkeit über das Internet soll die herkömmliche Bekanntmachung in Tageszeitungen erst nach einer angemessenen Übergangszeit vollständig ablösen.” (Rn. 6064 ff).
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