Das Thema ist aktuell geworden. Wie und durch wen nimmt der Staat seine Beteiligungsrechte an privatrechtlichen Gesellschaften wahr? Dies ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung antwortet: „Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden wie Unternehmen mit privater Anteilseignerstruktur geführt und überwacht. Dies ist der Ansatz der seit Jahrzehnten bewährten privatwirtschaftlich orientierten Beteiligungsführung des Bundes. … In der Versammlung der Anteilseigner (Haupt- oder Gesellschafterversammlung) ist der Bund durch weisungsgebundene Bedienstete vertreten.” Auch zur Frage der Qualifikation der Vertreter des Bundes, zur Aufwandsentschädigung und zu den Honoraren wird Stellung genommen.
Ein zentrales oder angesichts der Krise verändertes Beteiligungsmanagement sei nicht vorgesehen: „Für die Bundesregierung gilt unverändert die Struktur einer dezentralen Beteiligungsführung. … Aus den aktuellen Entwicklungen in der Wirtschaft und der Finanzwelt sind derzeit keine Anhaltspunkte ersichtlich, auf Grund deren strategische Überlegungen zu treffen sind.”
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