Daimler

Mit fast 99% Zustim­mung wurde auf der gest­ri­gen außer­or­dent­li­chen Haupt­ver­samm­lung die Umbe­nen­nung der Daim­ler­Chrys­ler AG in Daim­ler AG beschlos­sen. Doch wozu muss­ten 5 000 Aktio­näre (die 51,6% des Kapi­tals reprä­sen­tier­ten) nach Ber­lin rei­sen? Hätte man die­sen schlich­ten Akt (Daim­ler – ja oder nein) auch durch eine Abstim­mung im Inter­net durch­füh­ren kön­nen (zu einem Pro­mil­le­teil der Kos­ten einer Tages­ver­an­stal­tung auf dem Ber­li­ner Mes­se­ge­lände)? Dann könnte sich jeder regis­trierte Aktio­när (Namens­ak­tie!) ohne Wei­te­res betei­li­gen; der Auf­wand einer per­sön­li­chen Teil­nahme bzw. einer Ver­tre­ter­be­stel­lung ent­fiele. Auch die Dis­kus­sion über den Namens­be­stand­teil Benz” wäre über ein Board der Gesell­schaft im Inter­net zu führen. 

Diese moderne und alle Aktio­näre errei­chende Art der Beschluss­fas­sung ist in Deutsch­land noch nicht mög­lich. Das gel­tende Recht besteht auf der Durch­füh­rung einer Prä­senz­ver­samm­lung. Aber wie man hier sieht: es han­delt sich um einen alten Zopf. Zur Zeit der Schorn­stein­ak­tio­näre (= die im Umkreis woh­nen) gab es keine Alter­na­tive zur Bera­tung im Saal. Aber heute hat eine Gesell­schaft wie Daim­ler über eine Mil­lion Aktio­näre welt­weit. Da liegt es nahe (und ist durch den Gedan­ken der Gleich­be­hand­lung gebo­ten), dass ein glo­ba­les Medium wie das Inter­net für die Beschluss­fas­sung ein­ge­setzt wird. In diese Rich­tung geht Art. 8 Abs. 1 der Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie: Die mit­glied­staat­li­chen Akti­en­rechte müs­sen den Akti­en­ge­sell­schaf­ten gestat­ten, dass jed­wede Form der Teil­nahme an der Haupt­ver­samm­lung auf elek­tro­ni­schem Wege” ange­bo­ten wer­den kann. 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .