Mit fast 99% Zustimmung wurde auf der gestrigen außerordentlichen Hauptversammlung die Umbenennung der DaimlerChrysler AG in Daimler AG beschlossen. Doch wozu mussten 5 000 Aktionäre (die 51,6% des Kapitals repräsentierten) nach Berlin reisen? Hätte man diesen schlichten Akt (Daimler – ja oder nein) auch durch eine Abstimmung im Internet durchführen können (zu einem Promilleteil der Kosten einer Tagesveranstaltung auf dem Berliner Messegelände)? Dann könnte sich jeder registrierte Aktionär (Namensaktie!) ohne Weiteres beteiligen; der Aufwand einer persönlichen Teilnahme bzw. einer Vertreterbestellung entfiele. Auch die Diskussion über den Namensbestandteil „Benz” wäre über ein Board der Gesellschaft im Internet zu führen.
Diese moderne und alle Aktionäre erreichende Art der Beschlussfassung ist in Deutschland noch nicht möglich. Das geltende Recht besteht auf der Durchführung einer Präsenzversammlung. Aber wie man hier sieht: es handelt sich um einen alten Zopf. Zur Zeit der Schornsteinaktionäre (= die im Umkreis wohnen) gab es keine Alternative zur Beratung im Saal. Aber heute hat eine Gesellschaft wie Daimler über eine Million Aktionäre weltweit. Da liegt es nahe (und ist durch den Gedanken der Gleichbehandlung geboten), dass ein globales Medium wie das Internet für die Beschlussfassung eingesetzt wird. In diese Richtung geht Art. 8 Abs. 1 der Aktionärsrechte-Richtlinie: Die mitgliedstaatlichen Aktienrechte müssen den Aktiengesellschaften gestatten, dass „jedwede Form der Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege” angeboten werden kann.
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