Über dieses sehr umstrittene Thema (kann die Vereinbarung nach § 21 SEBG von deutschem Aktienrecht abweichen oder ist sie wie die Satzung an dessen Vorgaben, s. § 23 Abs. 5 AktG, gebunden? Wie steht sie in der Normenhierarchie gem. Art. 9 SE-VO?) referieren und diskutieren Professor Dr. Christoph Teichmann (Würzburg) und Rechtsanwalt Dr. Roger Kiem (Frankfurt/M). Die (für alle offene und kostenfreie) Veranstaltung findet statt am 12. November 2009, 18 Uhr an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität (Raum 1.65, Geb. 24.91) in der Reihe „Forum Unternehmensrecht”. Eine Anmeldung ist erwünscht.
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