Die Geschlechterquote und die (deutsche) Europäische Aktiengesellschaft

Der am 11.12.2014 vom Kabi­nett beschlos­sene Regie­rungs­ent­wurf eines Geset­zes für die gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Frauen und Män­nern an Füh­rungs­po­si­tio­nen” sieht vor, dass auch bei bestimm­ten Euro­päi­schen Akti­en­ge­sell­schaf­ten (SE) eine Geschlech­ter-Zwangs­quote im Auf­sichts- bzw. Ver­wal­tungs­rat ein­ge­führt wird. Der Refe­ren­ten­ent­wurf vom Sep­tem­ber 2014 hatte noch eine mehr oder weni­ger frei­wil­lige Soll”-Bestimmung vor­ge­se­hen. Geplant ist, einen § 17 Abs. 2 SE-Aus­füh­rungs­ge­setz wie folgt ein­zu­fü­gen: Besteht bei einer bör­sen­no­tier­ten SE das Auf­sichts­or­gan aus der­sel­ben Zahl von Anteils­eig­ner- und Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern, müs­sen in dem Auf­sichts­or­gan Frauen und Män­ner jeweils mit einem Anteil von min­des­tens 30 Pro­zent ver­tre­ten sein.” Diese Rege­lung wird sie­ben bör­sen­no­tierte Unter­neh­men betref­fen, die als SE ver­fasst sind und eine pari­tä­ti­sche …

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10 Jahre SE

Seit 10 Jah­ren kann eine Euro­päi­sche Akti­en­ge­sell­schaft (SE) gegrün­det wer­den. Inzwi­schen gibt es 2 234 SE in der EU. Aber nur 316 SE sind ope­ra­tiv tätig mit min­des­tens 5 Arbeit­neh­mern. Davon sind 147 SE in Deutsch­land regis­triert. 100 haben eine dua­lis­ti­sche, 47 eine monis­ti­sche Struk­tur. 41 der 147 Gesell­schaf­ten sind bör­sen­no­tiert. Soweit die Zah­len (Quelle: Hans Böck­ler Stif­tung, 1.10.2014). — Mit dem erreich­ten Stand, ver­blei­ben­den Anwen­dungs­fra­gen und Per­spek­ti­ven” nach 10 Jahre SE hat sich vor kur­zem ein Sym­po­sium an der Uni­ver­si­tät Mainz aus­ein­an­der­ge­setzt. Ca. 50 Fach­leute dis­ku­tier­ten inten­siv u.a. über die Betei­li­gungs­ver­ein­ba­rung bzw. das Mit­be­stim­mungs­sta­tut, das monis­ti­sche Sys­tem der SE, die grenz­über­schrei­tende Mobi­li­tät und die …

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Forum Unternehmensrecht: Satzungsautonomie und Mitbestimmungsvereinbarungen bei der SE

Über die­ses sehr umstrit­tene Thema (kann die Ver­ein­ba­rung nach § 21 SEBG von deut­schem Akti­en­recht abwei­chen oder ist sie wie die Sat­zung an des­sen Vor­ga­ben, s. § 23 Abs. 5 AktG, gebun­den? Wie steht sie in der Nor­men­hier­ar­chie gem. Art. 9 SE-VO?) refe­rie­ren und dis­ku­tie­ren Pro­fes­sor Dr. Chris­toph Teich­mann (Würz­burg) und Rechts­an­walt Dr. Roger Kiem (Frankfurt/​M). Die (für alle offene und kos­ten­freie) Ver­an­stal­tung fin­det statt am 12. Novem­ber 2009, 18 Uhr an der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät (Raum 1.65, Geb. 24.91) in der Reihe Forum Unter­neh­mens­recht”. Eine Anmel­dung ist erwünscht.…

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Mitbestimmungspraxis in den (deutschen) SE

Über die Pra­xis der Mit­be­stim­mung der in Deutsch­land regis­trier­ten Euro­päi­schen Akti­en­ge­sell­schaf­ten (SE) berich­ten Köst­ler und Wer­ner in einem Bei­trag für Mit­be­stim­mung” (Maga­zin der Hans-Böckler-Stiftung). 

Danach ist zwi­schen zwei SE-Arten zu unter­schei­den. Auf der einen Seite die Vor­rats-SE (90), auf der ande­ren die ope­ra­tiv täti­gen nor­ma­len” SE (16). Von denen gibt es aber auch zwei Gestal­tun­gen: klei­nere fami­li­en­do­mi­nierte SE und Groß­un­ter­neh­men-SE. Das wirkt sich offen­bar auf die Lei­tungs­struk­tur bzw. Mit­be­stim­mungs­ver­ein­ba­run­gen aus. 

Acht der 16 nor­ma­len SEs, die ihren Sitz in Deutsch­land haben, nut­zen die SE-Grün­dung für einen Wech­sel ihres Lei­tungs­gre­mi­ums — hin zu einem ein­zi­gen Board mit geschäfts­füh­ren­den und nicht geschäfts­füh­ren­den Ver­wal­tungs­rä­ten. Diese Option bevor­zug­ten die Unter­neh­mens­lei­tun­gen von Con­rad SE, Donata …

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SE: fast die Hälfte aus D

In der EU wur­den (Stand 23.9.2007) bis­lang 104 Euro­päi­sche Gesell­schaf­ten (Socie­tas Euro­paea — SE) gegrün­det, davon 47 allein in Deutsch­land (Nie­der­lande: 11, Bel­gien: 7, Frank­reich: 6, Öster­reich 5). Diese Zah­len gab Wal­ter Bayer (Direk­tor des Insti­tuts für Recht­s­tat­sa­chen­for­schung zum deut­schen und euro­päi­schen Unter­neh­mens­recht an der Fried­rich-Schil­ler-Uni­ver­si­tät Jena), auf dem 2. Deut­schen Han­dels- und Gesell­schafts­rechts­tag des DAV in Ber­lin bekannt. 

Warum fast die Hälfte (über­wie­gend Vor­rats­ge­sell­schaf­ten) in Deutsch­land? Ein wich­ti­ges Motiv mag die rela­tive Fle­xi­bi­li­tät der (deut­schen) SE im Ver­gleich zur deut­schen AG sein. Ins­be­son­dere die Aus­ge­stal­tung der Lei­tungs­struk­tur im monis­ti­schen Sys­tem ist aus­ge­spro­chen mit­tel­stands­freund­lich („Patri­ar­chen­mo­dell”), wie Bayer aus­führte. Der Anteils­trans­fer ist hin­ge­gen nicht (wie bei der GmbH) an eine nota­ri­elle …

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Porsche SE

… ist kein neues Auto, son­dern das wird die Hol­ding­ge­sell­schaft über” der Por­sche AG wer­den, und außer­dem das kon­trol­lie­rende Unter­neh­men bei der VW AG sein. So berich­tet Por­sche über die heu­ti­gen Auf­sichts­rats­be­schlüsse. Nach der Alli­anz, Fre­se­nius und BASF ist nun Por­sche das vierte pro­mi­nente Groß­un­ter­neh­men, das die Euro­päi­sche Gesell­schaft” (so der deut­sche offi­zi­elle Titel) für sich ent­deckt. Es sieht so aus, als ob sich die SE durch­zu­set­zen beginnt. 

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