Nach dem „Ausschuss Gesellschaftsrecht” der Bundesrechtsanwaltskammer hat jetzt auch der renommierte „Handelsrechtsausschuss” des Deutschen Anwaltvereins zum Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes im wesentlichen zustimmend Stellung genommen. Nur ganz knapp äußert sich der Deutsche Richterbund, während vom Deutschen Notarverein eine ausführliche und kritische Würdigung kommt (mit der bekannten Skepsis des Autors Vossius gegenüber den „ ‚Segnungen‚ der elektronischen Kommunikation”, etwa zur Auslage von Unterlagen via Internetseite der Gesellschaft: das berge „aus Beratersicht zu hohe Risiken”, da „niemand den Zustand eines Telekommunikationsnetzes für den nächsten Monat voraussagen kann”).
na Gott sei Dank gibt es noch Leute wie Vossius, die der Technik skeptisch gegenüberstehen, gerade bzgl. online-HV. Wir sehen doch tagtäglich, was Technik alles verursacht, im wirtschaftlichen Bereich die durch Computerprogramee verursachten Turbulenzen um den Euro, im gesellschaftsrechtlichen Bereich die Probleme mit Gesellschafterlisten von unautorisierten Geschäftsführern, die schon an den vom companies house angeprangerten „identity fraud” erinnern. Rein elektronisch geht nicht alles gut. Wenn man wie ich über zwei Jahre im Echtbetrieb rein online arbeiten muss, kann man ein Lied davon singen. X Abstürze des Systems, x Probleme mit Datentransfer, X falsche Gesellschafterlisten … machen die Arbeit nicht leichter, sondern schwerer. Liebe Herr Noack, stellen Sie sich vor, Sie würden mit Ihren Doktoranden NUR elektronisch verkehren, diese NIE sehen und die 500 Seiten Doktorarbeit NUR am Bildschirm lesen, halten Sie dann nicht auch die Missbrauchsmöglichkeiten für sehr hoch und würden Sie nicht lieber in Präsenz mit dem Doktoranden reden und dessen Arbeit lesen? Sonst steht vielleicht hinter dem Doktoranden Herr Vossius (die Arbeit wäre dann wenigstens summa cum laude).
Mit herzlichen Grüßen
Peter Ries (oder sitzt wer anderes hinter der Tastatur? 😉