Das Europäische Parlament fordert in einer Entschließung vom 13.3.2007 die Kommission auf, „einen Vorschlag zur Änderung der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978, basierend auf Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrags über die Jahresabschlüsse bestimmter Arten von Unternehmen (4. Gesellschaftsrechtsrichtlinie) vorzulegen, um neben dem Finanzaudit der Unternehmen auch eine umfassende Sozial- und Umweltberichterstattung einzubeziehen”.
Etliche Großunternehmen kennen solche Berichte — auf freiwilliger Basis. Aber eine Verpflichtung für die vielen Millionen kleiner und mittlerer Unternehmen EU-weit einführen? Das läuft doch auf striktem Gegenkurs zu dem anderweitig angekündigten „Bürokratieabbau um 25%”.
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