„Die Aktienrechtsnovelle 2013, die zwei Tage vor der Wahl gescheitert war (man lernt daraus, ein Gesetz nicht so kurz vor der Wahl in den Bundesrat gehen zu lassen, dass ein Einspruch der Länderkammer vom Bundestag nicht mehr überstimmt werden kann), muss wieder eingebracht werden. Sie enthält vieles, was in der letzten Wahlperiode breit diskutiert worden und unstreitig ist (u. a. zur umgekehrten Wandelanleihe, zur Vorzugsaktie etc., aber auch Regelungen zur Inhaberaktie, die internationalem Druck von FATF und G8 zur Bekämpfung von Geldwäsche nachkommen). Diese Novelle wird als Referentenentwurf erneut vorgelegt werden und sicher wird es wieder viele Wünsche geben, was man noch alles zusätzlich aufnehmen solle. Dazu könnte auch ein Record Date für Namensaktien in Deutschland gehören. Das wird also kein Selbstläufer. Mit der Vorstandsvergütung wird man diese unscheinbare kleine Novelle vielleicht nicht erneut belasten.”
Ministerialrat Prof. Dr. Ulrich Seibert (BMJV) in der neuen Ausgabe „Der Betrieb” zum Gesellschaftsrecht in der 18. Wahlperiode (auch zur Frauenquote und Vorstandsvergütung).
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