Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2015. Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind hier zugänglich. Aufgrund der Prüfbitte des Bundesrates steht auch das Thema „Delisting” zur Beratung.
Ein Kommentar