Das Aktionärsforum im elektronischen Bundesanzeiger (§ 127a BGB) gleicht eher einer Pinnwand: Aktionäre und Gesellschaft können dort eine Nachricht hinterlassen. Bislang gab es nur Aufforderungen von Aktionärsvereinigungen und einigen wenigen Privatpersonen. Bei der Strabag AG hat sich nun die Gesellschaft veranlasst gesehen, die Aufforderung zur Quorumsbildung für die Einberufung einer a.o. Hauptversammlung zu kommentieren. Der Streit um die Aussagen ist unter den Beteiligten auszutragen, der Bundesanzeiger hat damit nichts zu tun. So ist es im März auch geschehen.
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