Klaus-Heiner Lehne (MdEP; Berichterstatter für die Aktionärsrechte-Richtlinie) schlägt vor, das umstrittene Fragerecht vor der Hauptversammlung nicht als Individualrecht jedes Aktionärs, sondern als Minderheitenrecht von 1% auszugestalten. In diesem Sinne hat er sich auf einer Veranstaltung des hiesigen Instituts für Unternehmensrecht geäußert.
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