Weiterentwicklung EU-Aktionsplan zum Gesellschaftsrecht: Bericht über Anhörung veröffentlicht

Die Direk­tion Bin­nen­markt der EU-Kom­mis­sion hat jetzt einen Bericht über die Ergeb­nisse einer groß­an­ge­leg­ten öffent­li­chen Anhö­rung ver­öf­fent­licht, die im Mai 2006 in Brüs­sel statt­fand. Beson­ders her­vor­ge­ho­ben wird, dass die neue Art der Vor­be­rei­tung von Rege­lun­gen im Gesell­schafts­recht all­ge­meine Zustim­mung fand: The con­sul­ta­tion exer­cise in its­elf was prai­sed … The app­li­ca­tion of the bet­ter regu­la­tion princi­ples … recei­ved over­whel­ming sup­port, i.e. sys­te­ma­tic regu­la­tory impact assess­ments, legis­la­tion only when nee­ded, light touch regulation.” 

Erwo­gen wird ein Mora­to­rium, um den Unter­neh­men und natio­na­len Gesetz­ge­bern Zeit zu las­sen, die jüngs­ten Ände­run­gen zu ver­ar­bei­ten. Nevertheless, a pos­si­ble mora­to­rium should not extend to the enab­ling legis­la­tion‘.” Zu letz­te­rer wird ins­be­son­dere die Sitz­ver­le­gungs­richt­li­nie gezählt. 

In der Sache geht es um fol­gende Angelegenheiten: 

  • Aktionärsrechte
  • Offen­le­gung der Stimm­rechts­aus­übung insti­tu­tio­nel­ler Investoren
  • Geschäfts­lei­ter­haf­tung in der Krise (wrong­ful trading)
  • Sitz­ver­le­gungs­richt­li­nie (Regis­ter­sitz)
  • Struk­tur des Ver­wal­tungs­or­gans (board)
  • Aus­schluss und Aus­tritt von Minderheitsaktionären
  • Euro­päi­sche Privatgesellschaft

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