Die Direktion Binnenmarkt der EU-Kommission hat jetzt einen Bericht über die Ergebnisse einer großangelegten öffentlichen Anhörung veröffentlicht, die im Mai 2006 in Brüssel stattfand. Besonders hervorgehoben wird, dass die neue Art der Vorbereitung von Regelungen im Gesellschaftsrecht allgemeine Zustimmung fand: „The consultation exercise in itself was praised … The application of the better regulation principles … received overwhelming support, i.e. systematic regulatory impact assessments, legislation only when needed, light touch regulation.”
Erwogen wird ein Moratorium, um den Unternehmen und nationalen Gesetzgebern Zeit zu lassen, die jüngsten Änderungen zu verarbeiten. „Nevertheless, a possible moratorium should not extend to the ‚enabling legislation‘.” Zu letzterer wird insbesondere die Sitzverlegungsrichtlinie gezählt.
In der Sache geht es um folgende Angelegenheiten:
- Aktionärsrechte
- Offenlegung der Stimmrechtsausübung institutioneller Investoren
- Geschäftsleiterhaftung in der Krise (wrongful trading)
- Sitzverlegungsrichtlinie (Registersitz)
- Struktur des Verwaltungsorgans (board)
- Ausschluss und Austritt von Minderheitsaktionären
- Europäische Privatgesellschaft
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