Amtsblatt EU L 224/1 ff. vom 16.08.2006: Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen.
Das klingt sperrig. Worum geht es? Nach Erwägungsgrund 1 der RL um
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die kollektive Verantwortung von Organmitgliedern für den Jahresabschluss
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die Transparenz von Transaktionen mit nahe stehenden Personen (und nicht nur ‑wie bisher- mit verbundenen Unternehmen)
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die Transparenz von außerbilanziellen Geschaften
die Offenlegung der Unternehmensführungspraktiken. -
Außerdem werden die Schwellenwerte (Bilanzsumme, Umsatz) erhöht, die für die Offenlegungspflichten wesentlich sind.
Die Richtlinie tritt am 5.9.2006 in Kraft und ist bis zum 5.9.2008 umzusetzen.
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