Arbeitskreis Europäisches Unternehmensrecht

Nach einer kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung im Juli 2006 in Düs­sel­dorf hat sich am 24.11.2006 der Arbeits­kreis Euro­päi­sches Unter­neh­mens­recht zu sei­ner Herbst­kon­fe­renz in Köln getrof­fen. Der AK EUR will die euro­päi­sche Norm­set­zung und die deut­sche Umset­zung im Bereich des Unter­neh­mens­rechts beglei­ten. Er wird wis­sen­schaft­lich fun­dierte Stel­lung­nah­men zu Rechts­ak­ten in Vor­be­rei­tung und zu Umset­zungs­maß­nah­men abgeben. 

Die The­men der Herbst­kon­fe­renz unter der Lei­tung von Prof. Dr. Gru­ne­wald und Prof. Dr. Henn­richs waren: (1) Grenz­über­schrei­tende Ver­schmel­zung; (2) Kapi­tal­erhal­tung und Sol­venz­test. Es refe­rier­ten zum ers­ten Thema Prof. Dr. Mül­ler (Erfurt), PD Dr. Teich­mann (Hei­del­berg) und Prof. Dr. Veil (Ham­burg). Zum zwei­ten Thema gab es Berichte und Vor­träge von Michael Weiß (Heidelberg/​Brüssel), PD Dr. Arnold (Köln/​Erfurt), Prof. Dr. Dau­ner-Lieb (Köln) und RA Dr. Wel­ler (Mannheim/​Köln). Die Vor­träge wer­den in der Aus­gabe 2/2007 von Der Kon­zern” veröffentlicht. 

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