Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist am 9.5.2019 in Erster Lesung im Bundestag behandelt worden. Es wurde eine Überweisung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und an den Finanzausschuss beschlossen. Hier die Reden Plenarprotokoll 19/98, S. 11902 ff und 11946 f. Moniert wurde im Wesentlichen, dass der Entwurf nur ein beratendes Votum der Hauptversammlung vorsieht; eine verbindliche(re) Beschlussfassung wurde von der CDU, der AfD, den Grünen und von der FDP gefordert.
Am 17.5.2019 befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf. Dazu liegen Stellungnahmen der Ausschüsse vor, die eher technischer Natur sind.
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