Auswirkungen und Probleme der Private Limited Companies

Die Bun­des­re­gie­rung hat auf eine kleine” Anfrage der FDP-Frak­tion mit ins­ge­samt 36 Fra­gen (Druck­sa­che 16/134 vom 01.12.2005) zu Aus­wir­kun­gen und Pro­bleme der Pri­vate Limi­ted Com­pa­nies in Deutsch­land” am 16.12.2005 beant­wor­tet (Druck­sa­che 16/283 vom 16.12.2005).

Neben eini­gem Zah­len­ma­te­rial, des­sen Unvoll­stän­dig­keit frei­mü­tig ein­ge­räumt wird, und einer Viel­zahl von man­gels Kennt­nis offen gelas­se­nen Fra­gen fin­den sich in der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung aber auch einige kon­krete recht­li­che” Erwä­gun­gen: So soll in Kürze ein Refe­ren­ten­ent­wurf zur Reform des GmbHG vor­ge­legt wer­den, in dem an einer Redu­zie­rung des Min­dest­stamm­ka­pi­tals zur Stei­ge­rung der Attrak­ti­vi­tät der GmbH fest­ge­hal­ten wer­den soll.

Die recht­li­che Bewer­tung von eigen­ka­pi­ta­ler­set­zen­den Dar­le­hen ist nach Auf­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung eine Frage des Gesell­schafts­rechts (= Anwend­bar­keit eng­li­schen Rechts), wäh­rend die recht­li­che Bewer­tung des Insol­venz­an­trags­rechts sowie der Insol­venz­an­trags­pflicht dem Insol­venz­recht zuzu­ord­nen sein soll.

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