MiFiD: Forum Unternehmensrecht in Düsseldorf

Am 16. Mai 2007 um 18.00 Uhr fin­det eine Ver­an­stal­tung des Forum Unter­neh­mens­recht” zum Thema Mar­kets in Finan­cial Intru­ments Direc­tive, kurz MiFiD statt. Das deut­sche Umset­zungs­ge­setz wurde am 29.3.2007 vom Bun­des­tag beschlos­sen; die Ent­schei­dung des Bun­des­rats steht noch aus. 

Vor­tra­gen werden 

  • Dr. Roland Erne, Part­ner, Bank- und Bank­auf­sichts­recht, Hoff­mann Liebs Fritsch & Part­ner Düs­sel­dorf: Ein­füh­rung, Wohl­ver­hal­tens­re­geln,
  • Eli­sa­beth Roe­gele, Deka­Bank Deut­sche Giro­zen­trale Frank­furt am Main, Lei­tung Recht: Bedeu­tung der MiFID-Umset­zung für Finanz­dienst­leis­ter: Neue Trans­pa­renz­an­for­de­run­gen und Best Exe­cu­tion — Segen oder Fluch?
  • Hart­mut Renz, Lan­des­bank Hes­sen-Thü­rin­gen Giro­zen­trale, Lei­ter der Com­pli­ance-Stelle: MiFID und Compliance/​Inter­es­sen­kon­flikte.

Das Sym­po­sion ist Herrn Prof. Dr. Dr. Cars­ten Peter Claus­sen anläss­lich sei­nes acht­zigs­ten Geburts­tags gewidmet. 

Die …

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Frühjahrstreffen des AK EUR: Umsetzung der Kapitalrichtlinie

Der Arbeits­kreis Euro­päi­sches Unter­neh­mens­recht hat sich am Frei­tag in Frankfurt/​M. zu sei­ner Früh­jahrs­sit­zung getrof­fen. Das Haupt­thema war die Umset­zung der geän­der­ten Kapi­tal­richt­li­nie in deut­sches (Aktien-)Recht. Ein Gesetz­ent­wurf ist in den nächs­ten Mona­ten zu erwar­ten. Prof. Dr. Cahn refe­rierte über den Erwerb eige­ner Aktien, Prof. Dr. Dry­gala behan­delte die Finan­cial Assi­s­tance, Prof. Dr. Schä­fer sprach über neue Regeln für Sach­ein­la­gen und Prof. Dr. Ekkenga über die Reform der Kapitalherabsetzung. 

Fer­ner wur­den die (Teil-)Ergebnisse zweier Arbeits­grup­pen prä­sen­tiert und dis­ku­tiert, die auf dem Herbst­tref­fen in Köln ein­ge­rich­tet wor­den waren. RA Dr. Simon behan­delte Reform­fra­gen im Umwand­lungs­recht; Prof. Dr. Henn­richs stellte Über­le­gun­gen zur Aus­ge­stal­tung einer Aus­schüt­tungs­sperre bei IFSR-Bilan­zen vor, für die schon ein Geset­zes­vor­schlag erar­bei­tet wurde. 

Dr. Kuck (Büro MdEP Lehne) berich­tete über rechts­po­li­ti­sche Ent­wick­lun­gen …

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Das offizielle Aktionärsforum – nichts los

Das Aktio­närs­fo­rum im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger scheint nicht in die Gänge zu kom­men. Hätte die Aktio­närs­ver­ei­ni­gung DSW ihre all­ge­mei­nen Auf­for­de­run­gen nicht bei so vie­len Gesell­schaf­ten plat­ziert, würde ein­ein­halb Jahre nach Ein­füh­rung des § 127a AktG kaum ein Ein­trag zu ver­zeich­nen sein. 

  • Bei Thys­sen­Krupp (HV Januar 2007) wurde hart um die Ent­sen­de­rechte der Krupp-Stif­tung gestrit­ten, woge­gen sich ins­be­son­dere der Ver­ein insti­tu­tio­nel­ler Pri­vat­an­le­ger aus­sprach – aber zu einer Auf­for­de­rung im Aktio­närs­fo­rum kam es nicht. 
  • Bei Daim­ler­Chrys­ler (HV April 2007) haben die Aktio­näre Ekke­hard Wen­ger und Leon­hard Knoll eine Erwei­te­rung des Tages­ord­nung gem. § 122 I AktG um 14 Punkte erreicht – aber das Aktio­närs­fo­rum links lie­gen gelassen. 
  • Bei der Volks­wa­gen AG (HV April 2007) wollte eine Aktio­närs­gruppe Scha­den­er­satz­kla­gen gegen das
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Institut für Unternehmensrecht: Drei neue Arbeitspapiere

In den Arbeits­pa­pie­ren des Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht („CBC-RPS“) sind drei neue Werke erschie­nen:

  • Tobias Trö­ger (Uni­ver­si­tät Tübin­gen) unter­sucht in Cor­po­rate Gover­nance in a Via­ble Mar­ket for Secon­dary Lis­tings die Ursa­chen des Erfolgs des bri­ti­schen Kapi­tal­markts im Wett­be­werb um Emit­ten­ten in den letz­ten Jah­ren, ins­be­son­dere im Ver­hält­nis zur New York Stock Exchange. Im Mit­tel­punkt sei­ner Betrach­tun­gen steht die legal bonding“-These, wonach sich die Vor­teil­haf­tig­keit des durch den Kapi­tal­markt­platz gewähl­ten Rechts­sys­tems in der von den Inves­to­ren ver­lang­ten Risi­ko­prä­mie und damit in gerin­ge­ren Kapi­tal­kos­ten nie­der­schla­gen soll. Trö­ger belegt am Bei­spiel des Lon­do­ner Alter­na­tive Invest­ment Mar­ket (AIM), dass andere Fak­to­ren als ein stren­ges Rechts­sys­tem für die Attrak­ti­vi­tät eines Markt­plat­zes ursäch­lich sein kön­nen.
  • Ulrich Noack stellt in Die neue Unter­neh­mens­pu­bli­zi­tät
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Übersicht zum Übernahmerecht in wichtigen EU-Staaten

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Der Fall Eon/​Endesa hat gezeigt, dass es ein level play­ing field” für inter­na­tio­nale Über­nah­men im euro­päi­schen Kapi­tal­markt noch nicht wirk­lich gibt. Die Kanz­lei Lin­kla­ters hat für das Han­dels­blatt eine gute Über­sicht zum Über­nah­me­recht in aus­ge­wähl­ten euro­päi­schen Län­dern” erstellt (Bel­gien, Frank­reich, Deutsch­land, Ita­lien, Nie­der­lande, Groß­bri­tan­nien, Schwe­den, Spa­nien). S. dazu auch den Bericht der EU-Kom­mis­sion.

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