BDI fordert Gesetzesänderungen im Kapitalmarktrecht

Die Bun­des­mi­nis­ter für Finan­zen, Wirt­schaft und Jus­tiz haben Post vom Bun­des­ver­band der Deut­schen Indus­trie bekom­men. Der BDI hat ein Eck­punk­te­pa­pier für mehr Trans­pa­renz am Kapi­tal­markt” mit drei Kern­for­de­run­gen präsentiert: 

  • Ergän­zung der Mel­de­pflich­ten, um das Anschlei­chen” an Ziel­ge­sell­schaf­ten zu erschweren, 
  • Regu­lie­rung von Leer­ver­käu­fen: Ein­füh­rung eines Dau­er­ver­bots von nack­ten Leer­ver­käu­fen sowie Ein­füh­rung einer Mel­de­pflicht für gedeckte Leerverkäufe, 
  • Ein­füh­rung einer Offen­le­gungs­pflicht im Fall der Abstim­mung mit gelie­he­nen” Aktien (Empty Voting).

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .