In das Vorhaben einer Einpersonen-Kapitalgesellschaft kommt Bewegung. Am kommenden Freitag (28.1.) steht sie zur Beratung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (Nr. 13). Die Societas Unius Persona (SUP) – Richtlinie ist im vergangenen Mai vom Ministerrat mehrheitlich (gegen das Votum Deutschlands) gebilligt worden. Seither liegt der – bislang ruhende – Ball im Spielfeld des Europäischen Parlaments. Dort hat sich der Berichterstatter des Rechtsausschusses (Luis de Grandes Pascual, PPE) der Sache intensiv angenommen („ the rapporteur has devoted a huge amount of time to studying the proposal and listening to the positions of the various stakeholders”). Er steht dem SUP-Projekt zwar grundsätzlich positiv gegenüber. Aus seiner Sicht muss der RL-Vorschlag aber in zentralen Fragen überarbeitet werden. Die SUP soll nur noch für kleine Gesellschaften verfügbar sein (was der Mitbestimmungsproblematik geschuldet sein dürfte); wie bei der SE müssen Satzungs- und Verwaltungssitz zwingend am selben Ort sein (was auch einer steuerrechtlichen Problematik geschuldet sein dürfte; s. Reimer/Waldhoff DB 2015, 2106); die Online-Gründung bleibt, doch die Mitgliedstaaten können Anforderungen bestimmen.
Die Vorschläge sind in einem Second Working Document erfasst. Sie werden von mir im Handelsblatt-Rechtsboard v. 25.1. referiert. S. auch die kritischen Bemerkungen von Beurskens im Bundesanzeiger-Blog.
Schreiben Sie einen Kommentar