Heribert Hirte macht im Handelsblatt-Rechtsboard auf Begründungen aufmerksam, warum chinesische Unternehmen offenbar verstärkt die Notiz an der Deutschen Börse anstreben:
„Ein weiterer genannter Aspekt lässt allerdings den Juristen aufhorchen: Genannt wird nämlich auch das verlässliche(re) regulatorische Umfeld der Deutschen Börse. Bei Lichte besehen könnte dies (auch) heißen, dass das kodifizierte kontinentaleuropäische Zivilrecht als verlässlicher empfunden wird als das stärker auf eine Suche nach Einzelfallgerechtigkeit ausgerichtete common law. Sicher, „regulatorische Verlässlichkeit” ist nicht allein eine Frage des Rechtssystems, zumal Kapitalmarktrecht ohnehin recht stark kodifiziert ist, auch in England und den USA. Aber die Aussage macht doch zumindest nachdenklich, weil sie der Diskussion um den „Wettbewerb der Rechtsordnungen” eine neue Facette hinzufügen könnte. Wer die Begründung etwas näher hinterfragt, stößt im Übrigen gleich auf die Sorge, mit unberechtigten Klagen überzogen zu werden, vor allem in den USA. …”
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