Börsenlistung chinesischer Unternehmen: Frankfurt oder New York?

Heri­bert Hirte macht im Han­dels­blatt-Rechts­board auf Begrün­dun­gen auf­merk­sam, warum chi­ne­si­sche Unter­neh­men offen­bar ver­stärkt die Notiz an der Deut­schen Börse anstre­ben:

Ein wei­te­rer genann­ter Aspekt lässt aller­dings den Juris­ten auf­hor­chen: Genannt wird näm­lich auch das verlässliche(re) regu­la­to­ri­sche Umfeld der Deut­schen Börse. Bei Lichte bese­hen könnte dies (auch) hei­ßen, dass das kodi­fi­zierte kon­ti­nen­tal­eu­ro­päi­sche Zivil­recht als ver­läss­li­cher emp­fun­den wird als das stär­ker auf eine Suche nach Ein­zel­fall­ge­rech­tig­keit aus­ge­rich­tete com­mon law. Sicher, regu­la­to­ri­sche Ver­läss­lich­keit” ist nicht allein eine Frage des Rechts­sys­tems, zumal Kapi­tal­markt­recht ohne­hin recht stark kodi­fi­ziert ist, auch in Eng­land und den USA. Aber die Aus­sage macht doch zumin­dest nach­denk­lich, weil sie der Dis­kus­sion um den Wett­be­werb der Rechts­ord­nun­gen” eine neue Facette hin­zu­fü­gen könnte. Wer die Begrün­dung etwas näher hin­ter­fragt, stößt im Übri­gen gleich auf die Sorge, mit unbe­rech­tig­ten Kla­gen über­zo­gen zu wer­den, vor allem in den USA. …”

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