Die Justizministerin wird in der heutigen FAZ von J. Jahn wie folgt zitiert: Die bisher kaum genutzte Möglichkeit zur Eigenverwaltung solle erleichtert werden. Auch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern soll gefördert werden, etwa durch einen Vollstreckungsschutz. Mehr Einfluss dürften die Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters bekommen, damit sie wissen, „mit wem sie sich auf die Reise begeben”. Verhindert werden soll, dass mehrere Insolvenzverwalter im selben Konzern unkoordiniert ans Werk gehen. Das „Blockadepotential” einzelner Forderungsinhaber, etwa bei der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital soll beseitigt werden.
Zu weiteren Vorhaben heißt es in der FAZ: „Eine schärfere Managerhaftung … soll sich nach dem Willen der Ministerin hingegen auf eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen beschränken. Auf EU-Ebene tritt Leutheusser-Schnarrenberger nach ihren Worten dem Widerstand der spanischen Ratspräsidentschaft entgegen, um kleine Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der GmbH & Co. KG von den Anforderungen des europäischen Bilanzrechts zu befreien. Außerdem setzt sie sich für die Einführung einer „Europäischen Privatgesellschaft” — eine Alternative zur deutschen GmbH — ein. Diese solle ein Mindestkapital von 8000 Euro aufweisen. Die „deutschen Standards der Mitbestimmung” dürften nicht unterlaufen werden, versicherte die Freidemokratin.”
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