Für aktienrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sowie für Spruchverfahren soll nach einer heute vom Bundesrat beschlossenen Gesetzesinitiative das Oberlandesgericht zuständig sein. „Die Verlagerung der Eingangszuständigkeit zum Oberlandesgericht soll das Drohpotenzial der Beschlussmängelklagen reduzieren und den rechtskräftigen Abschluss dieser Verfahren beschleunigen.” (Begründung)
Zum Gesetzentwurf
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