Mein Handelsblatt-Artikel (PDF) vom Januar 1998. Seither hat sich einiges getan.…
WeiterlesenKategorie: Hauptversammlung
Virtuelle und hybride Hauptversammlungen
Ein White Paper des HV-Dienstleisters Computershare behandelt den internationalen Stand der virtuellen und hybriden Aktionärstreffen. In Deutschland muss eine Präsenz-HV stattfinden, optional kann eine Online-Zuschaltung erfolgen (§ 118 I 2 AktG) — also hybrid. Andere Länder (z.B. England, Kanada, Spanien, Dänemark, z.T. USA) ermöglichen eine vollständig digital organisierte Beschlussfassung der Aktionäre — das mag man „virtuell” nennen. Das White Paper macht konkrete Vorschläge, wie ein solches „virtual meeting” zu organisieren ist. Im Übrigen darf man die EU-Kommissionsinitiative zur Digitalisierung des Unternehmensrechts, die Anfang 2018 kommen soll, auch mit Blick auf den HV-Prozess mit Spannung erwarten.…
WeiterlesenNichtigkeit bei fehlerhafter Niederschrift der HV
Ein neues BGH-Urteil (10.10.2017, II ZR 375/15) befasst sich mit der Sanktion einer nicht perfekten Niederschrift einer Hauptversammlung. Wenn dort nur eine offene Abstimmung vermerkt wurde, soll Nichtigkeit der Beschlüsse die Folge sein. „Offen kann in verschiedener Weise abgestimmt werden (durch Zuruf, durch Handerheben, durch andere Gesten).“ Auch bei einer 2‑Personen-HV muss die Gestik der Akteure notariell protokolliert werden, so der BGH. Das wirkt überdreht. Die Bagatelle konnte im Fall des BGH repariert werden. Jedoch gibt sie Anlass, die drakonische Nichtigkeitsfolge bei formellen Mängeln auf den Prüfstand zu stellen. S. mein Beitrag im Rechtsboard v. 22.11.…
WeiterlesenZur Digitalisierung der Hauptversammlung …
… aus Sicht der Praxis ein interessantes Interview mit Klaus Schmidt (ADEUS) im HV-Magazin 3/2016. Die Präsenz-HV sei mit sinnvollen, aktionärsfreundlichen Online-Angeboten zu verknüpfen. „So wird eine moderne HV zu einer Hybridlösung“. Die Satzungsfreiheit erlaube individuelle Regelungen zum Einsatz elektronischer Verfahren.
Eine Übersicht zeigt, dass von den 30 DAX-Gesellschaften 27 das Online-Proxy-Voting (gesellschaftsbenannter Vertreter) anbieten, 18 die direkte Online-Abstimmung („Briefwahl“); die Vorstandsrede übertragen 29, die Generaldebatte immerhin 10 Gesellschaften. Betonhart allerdings HeidelbergCement: nichts von alledem.…
WeiterlesenHauptversammlung um Mitternacht
Die turbulente Hauptversammlung der Volkswagen AG, die vorgestern am späten Abend noch zu Ende ging, hat die Frage aufgeworfen: Was gälte wohl um Mitternacht? Muss dann abgebrochen werden oder kann man am Folgetag weitermachen? Das Aktiengesetz gibt darauf keine Antwort. Es legt fest, dass die Einberufung die „Zeit der Hauptversammlung” zu enthalten hat (§ 121 III 1 AktG). Damit ist der Beginn der HV gemeint (Tag, Uhrzeit), nicht der Zeitraum. Die Möglichkeit der Fortsetzung am nächsten Tag wird also durch die Formulierung des Gesetzes nicht ausgeschlossen. Nach dem Sinn und Zweck ist allerdings anzunehmen, dass nicht eine beliebige Fortsetzung der einmal begonnenen HV zulässig ist. Die Aktionäre richten sich auf einen zeitlichen Rahmen ein, der grundsätzlich …
Weiterlesen„Aktionärsverpflegung, Verpflegungsaktionäre und Aktienrecht“
- Die kulinarische Hauptversammlung
- Kostenlose Hauptversammlungsverpflegung als verbotene Einlagenrückgewähr?
- Verpflegungsmängel und Beschlussanfechtung
- Verpflegungsaktionäre und Subtraktionsverfahren
„Die Hauptversammlung ist in einer Sinnkrise“
Aus einem Interview mit Prof. Dr. Ulrich Seibert (BMJV); das Gespräch führte Marc Tüngler, DSW e.V. Erstveröffentlichung BOARD 2/2016; weitere Veröffentlichung GoingPublic.
BOARD: Die Hauptversammlungen werden oftmals von der Verwaltung als zu lang, träge und lästig empfunden? Warum ist das Ihrer Ansicht nach so?
Seibert: „Das sind traditionelle Einschleifungen. Man hat über Jahrzehnte Angstreflexe aufgebaut vor den Anfechtungsklagen wegen formaler Fehler und mangelnder Beantwortung von Fragen. Das Aktienrecht hat sich aber geändert. Der Gesetzgeber hat deutlich gemacht, dass eine normale Hauptversammlung nicht länger als 2 – 4 Stunden dauern sollte, das Geschäftsmodell erpresserischer Kläger funktioniert seit UMAG und ARUG nicht mehr. Die Anfechtungsklagen gegen HV-Beschlüsse mit Registersperre sind um bis zu 90…
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