Kleine GmbH künftig ohne Bundesanzeigerpublizität ihrer Bilanz

Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, die Kleinst­be­triebe” sind, kön­nen künf­tig von der Offen­le­gung ihrer Jah­res­ab­schlüsse im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger (s. § 325 HGB) aus­ge­nom­men wer­den. Zur neuen Kate­go­rie der Kleinst­be­triebe gehö­ren Unter­neh­men, die min­des­tens zwei der drei Schwel­len­werte nicht über­schrei­ten: 350.000 Euro Bilanz­summe, 700.000 Euro Jah­res­um­satz, zehn Mit­ar­bei­ter (Art. 1a I RL); in Deutsch­land sol­len das über 1 Mio. sein. Die Ände­rungs-Richt­li­nie 2012/6/EU vom 14.3.2012 eröff­net die Option für die mit­glied­staat­li­che Gesetz­ge­bung zur Befrei­ung von der regu­lä­ren Offen­le­gung (gem. Richt­li­nie 78/660/EWG). Die Bun­des­re­gie­rung wird davon vor­aus­sicht­lich Gebrauch machen; jeden­falls hat das BMJ die neue Richt­li­nie sehr gelobt und Ber­lin als …

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Publizität des Jahresabschlusses – Fakten und Rechtsprechung

Wor­auf bezie­hen sich die Jah­res­ab­schluss­in­for­ma­tio­nen, die Sie hier abru­fen? Gegen­stand waren zu 55% die aktu­el­len und poten­ti­el­len Geschäfts­part­ner (Lie­fe­ran­ten, Kun­den etc.). Das eigene Unter­neh­men inter­es­sierte mit 17% noch vor der Kon­kur­renz (11%). Selbst­stän­dige und kleinere/​mittlere Unter­neh­men gehö­ren zu den eif­rigs­ten Nut­zern des Online-Abrufs (67%). Diese und wei­tere Daten über den Umgang mit der Ein­sicht­nahme in Jah­res­ab­schlüsse prä­sen­tiert eine Nut­zer­ana­lyse” des Bun­des­an­zei­ger-Ver­lags.

Seit 2008 wur­den jähr­lich jeweils deut­lich über 1 Mil­lion Jah­res­ab­schlüsse beim elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger ein­ge­reicht. Die Gesamt­zahl der im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger publi­zier­ten Jah­res­ab­schlüsse liegt der­zeit bei 3,5 Mil­lio­nen. Die Offen­le­gungs­quote beträgt heute etwa 90 Pro­zent. Vor Inkraft­tre­ten des EHUG (2007) lag diese Quote bei 5 Pro­zent. Der …

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Neues bei den Kölner Kommentaren

Soeben erschie­nen sind wei­tere Lie­fe­run­gen des Köl­ner Kom­men­tars zum AktG, 3. Aufl.: §§ 53a-66 (Dry­gala) und §§ 121 – 130 (Noack/​Zetzsche), zu letz­te­rem aus dem Vor­wort: Diese Teil­lie­fe­rung erläu­tert das Recht der Vor­be­rei­tung der Haupt­ver­samm­lung (§§ 121 – 128) und teil­weise auch deren Durch­füh­rung (§§ 129, 130). Durch die neuere Gesetz­ge­bung, ins­be­son­dere durch das Gesetz zur Umset­zung der Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie (2009) ist einige Bewe­gung in diese Mate­rie gekom­men. Mit neuen Ansät­zen will die­ser Kom­men­tar sowohl an der Rechts­ent­wick­lung teil­ha­ben als auch für die Pra­xis hilf­rei­che Wege bahnen.” 

In die­sen Tagen aus­ge­lie­fert wird fer­ner der neue Köl­ner Kom­men­tar zum Rech­nungs­le­gungs­recht, hrsg. von Claus­sen† und Scher­rer

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Bilanzpublizität: Fluch oder Segen?

Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müs­sen ihre Rech­nungs­le­gung beim Bun­des­an­zei­ger ein­rei­chen (§ 325 HGB); sie ist für jeder­mann im Unter­neh­mens­re­gis­ter abruf­bar (§ 8b HGB). Diese Art der Offen­le­gung hat das EHUG (2007) ein­ge­führt, fer­ner wurde die Sank­tion (Ord­nungs­geld, § 335 HGB) ver­schärft. Die Rechts­lage beruht weit­hin auf EU-Richt­li­nien. Ob es eine gute Idee ist, auch die kleinste GmbH zur Offen­le­gung von Bilanz und GuV zu zwin­gen, bleibt umstrit­ten. In der EU-Kom­mis­sion wird über die Abschaf­fung der Bilanz­pu­bli­zi­tät für Kleinst­un­ter­neh­men nach­ge­dacht, aber diese Initia­tive scheint ange­sichts der unter­schied­li­chen Publi­zi­täts­tra­di­tio­nen nicht vor­an­zu­kom­men. — Ste­fan Schlauß vom Bun­des­amt für Jus­tiz wies ges­tern auf der 4. Rhei­ni­schen Gesell­schafts­rechts­kon­fe­renz dar­auf hin, dass seit dem EHUG die Publi­zi­täts­pflicht von 90% der Unter­neh­men

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4. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz

Am 24.November 2010 fin­det an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf die 4. Rhei­ni­sche Gesell­schafts­rechts­kon­fe­renz statt (in Zusam­men­ar­beit mit dem Insti­tut für Gesell­schafts­recht der Uni­ver­si­tät zu Köln und der Wis­sen­schaft­li­chen Ver­ei­ni­gung für Gesell­schafts­recht – VGR). Die The­men sind aktu­elle rechts­po­li­ti­sche Ent­wick­lun­gen in Ber­lin und Brüs­sel (Sei­bert: kleine Akti­en­rechts­no­velle 2010/2011; Hom­mel­hoff: Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft vor dem Durch­bruch) und die Frage: wozu und zu wel­chem Ende betrei­ben wir Bilanz­pu­bli­zi­tät (Pries­ter, Schlauß, Kuntze-Kauf­hold)? Die Teil­nahme ist kostenfrei.…

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