Die Regierungskommission Corporate Governance stellt ihre Änderungsvorschläge zur Konsultation (bis 1. April 2015). „Bei der regelmäßigen Überprüfung des Kodex folgt die Regierungskommission dem Grundsatz, nicht mehr Notwendiges zu streichen, Präzisierungen vorzunehmen, wo es sinnvoll ist, zwischenzeitliche Gesetzesänderungen nachzuvollziehen und materielle Veränderungen mit großer Zurückhaltung vorzusehen. Im Vordergrund <Schreibweise berichtigt> stehen dieses Jahr einige wenige materielle Anpassungsvorschläge für die weitere Professionalisierung der Aufsichtsarbeit.”
Auch der Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins hat dazu Vorschläge unterbreitet.
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