Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat gestern Änderungsvorschläge vorgelegt, zu denen bis Mitte März Stellung genommen werden kann. Die Änderungen betreffen sachlich die Festlegung von Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat (Ziffer 4.2.2 Abs. 2 bis Ziffer 4.2.5). Ferner ist eine Kodexverschlankung und ‑pflege durch redaktionelle Anpassungen und Streichungen vorgesehen. Siehe Erläuterungen durch die Kommission.
Gestrichen werden soll „angesichts der sich inzwischen herausgebildeten Veröffentlichungspraxis” (Erläuterung) die folgende Empfehlung: „Von der Gesellschaft veröffentlichte Informationen über das Unternehmen sollen auch über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein.” Hier sieht man, wie die an sich gute Verschlankung mit dem Ziel, Standards guter Unternehmensführung zu benennen (Präambel) etwas in Konflikt gerät. Denn gerade die Hervorhebung guter Praxis ist das Kodex-Ziel.
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