Corporate Governance Kodex-Kommission veröffentlicht Änderungsvorschläge

Die Regie­rungs­kom­mis­sion Deut­scher Cor­po­rate Gover­nance Kodex hat ges­tern Ände­rungs­vor­schläge vor­ge­legt, zu denen bis Mitte März Stel­lung genom­men wer­den kann. Die Ände­run­gen betref­fen sach­lich die Fest­le­gung von Vor­stands­ver­gü­tun­gen durch den Auf­sichts­rat (Zif­fer 4.2.2 Abs. 2 bis Zif­fer 4.2.5). Fer­ner ist eine Kodex­ver­schlan­kung und ‑pflege durch redak­tio­nelle Anpas­sun­gen und Strei­chun­gen vor­ge­se­hen. Siehe Erläu­te­run­gen durch die Kommission. 

Gestri­chen wer­den soll ange­sichts der sich inzwi­schen her­aus­ge­bil­de­ten Ver­öf­fent­li­chungs­pra­xis” (Erläu­te­rung) die fol­gende Emp­feh­lung: Von der Gesell­schaft ver­öf­fent­lichte Infor­ma­tio­nen über das Unter­neh­men sol­len auch über die Inter­net­seite der Gesell­schaft zugäng­lich sein.” Hier sieht man, wie die an sich gute Ver­schlan­kung mit dem Ziel, Stan­dards guter Unter­neh­mens­füh­rung zu benen­nen (Prä­am­bel) etwas in Kon­flikt gerät. Denn gerade die Her­vor­he­bung guter Pra­xis ist das Kodex-Ziel. 

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