Der (wegen der Qualität seiner Stellungnahmen) einflussreiche Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins hat sich zum RefE des ?xml:namespace prefix = o ns = „urn:schemas-microsoft-com:office:office” />Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts
Der Ausschuss begrüßt den Entwurf grundsätzlich und regt an, weitere Themen aufzugreifen: die Rechtsfolgen einer verdeckten Sacheinlage bei GmbH und AG und das Formerfordernis der Beurkundung von Vereinbarungen zur Abtretung von Geschäftsanteilen. Zu ersterem plädiert er i.E. für eine Differenzhaftung, zu letzterem regt er an, § 15 Abs. 4 GmbHG zu streichen. Sehr ausführlich setzt sich die Stellungnahme mit dem geplanten Gutglaubenserwerb von GmbH-Geschäftsanteilen auseinander.
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