Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat auf ihrer Plenarsitzung am 26. Mai einige Änderungen und Fortschreibungen beschlossen. Die bisherige Diversity-Empfehlung für Aufsichtsräte wurde „weiter konkretisiert, um den Anteil von Frauen und internationalen Vertretern in deutschen Aufsichtsräten nachhaltig zu erhöhen.” (Pressemitteilung). „Schließlich erweiterte die Kodex-Kommission die Empfehlung, wonach ein Vorstand einer börsenorientierten Gesellschaft nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen soll. Diese Empfehlung schließt künftig auch Mandate in Aufsichtsratsgremien von nichtbörsennotierten konzernexternen Unternehmen ein, die vergleichbare Anforderungen an deren Mitglieder stellen.” Die Kommission hat ferner die Verpflichtung betont, dass Mitglieder des Aufsichtsrats die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrzunehmen haben. Darüber hinausgehend empfiehlt die Kommission, dass die Unternehmen diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen.
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