Deutscher Corporate Governance Kodex geändert

Die Regie­rungs­kom­mis­sion Deut­scher Cor­po­rate Gover­nance Kodex hat auf ihrer Ple­nar­sit­zung am 26. Mai einige Ände­run­gen und Fort­schrei­bun­gen beschlos­sen. Die bis­he­rige Diver­sity-Emp­feh­lung für Auf­sichts­räte wurde wei­ter kon­kre­ti­siert, um den Anteil von Frauen und inter­na­tio­na­len Ver­tre­tern in deut­schen Auf­sichts­rä­ten nach­hal­tig zu erhö­hen.” (Pres­se­mit­tei­lung). Schließ­lich erwei­terte die Kodex-Kom­mis­sion die Emp­feh­lung, wonach ein Vor­stand einer bör­sen­ori­en­tier­ten Gesell­schaft nicht mehr als drei Auf­sichts­rats­man­date in kon­zern­ex­ter­nen bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten wahr­neh­men soll. Diese Emp­feh­lung schließt künf­tig auch Man­date in Auf­sichts­rats­gre­mien von nicht­bör­sen­no­tier­ten kon­zern­ex­ter­nen Unter­neh­men ein, die ver­gleich­bare Anfor­de­run­gen an deren Mit­glie­der stel­len.” Die Kom­mis­sion hat fer­ner die Ver­pflich­tung betont, dass Mit­glie­der des Auf­sichts­rats die für ihre Auf­ga­ben erfor­der­li­chen Aus- und Fort­bil­dungs­maß­nah­men eigen­ver­ant­wort­lich wahr­zu­neh­men haben. Dar­über hin­aus­ge­hend emp­fiehlt die Kom­mis­sion, dass die Unter­neh­men diese Aus- und Fort­bil­dungs­maß­nah­men ange­mes­sen unterstützen.

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