Was würde eigentlich anders, wenn der Staatsfonds weiterer Aktionär bei der BayernLB wird? Wie wäre bei Beteiligung einer dritten öffentlich-rechtlichen Stelle eine „solide und umsichtige Geschäftspolitik zu gewährleisten” (so § 5 FMStFV)? Woher weiß der „Lenkungsausschuss”, was gut ist und gut wird?
Inhaberstruktur bislang: „Der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern halten jeweils 50 % an der BayernLB Holding AG, die ausschließlich mit der Trägerschaft für die Bayerische Landesbank zu 100 % als Institut des öffentlichen Rechts beliehen ist. … Der Sparkassenverband Bayern (SVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.”
Wahrscheinlich würden die Mitglieder des Lenkungsausschusses genauso nachhaltig wirtschaften, wie viele Mitglieder vorher Politik gemacht haben … ob das die Lösung allen übels wird?
Unglaublich was sich da zugetragen hat.….