Die BayernLB und der Fonds

Was würde eigent­lich anders, wenn der Staats­fonds wei­te­rer Aktio­när bei der Bay­ernLB wird? Wie wäre bei Betei­li­gung einer drit­ten öffent­lich-recht­li­chen Stelle eine solide und umsich­tige Geschäfts­po­li­tik zu gewähr­leis­ten” (so § 5 FMStFV)? Woher weiß der Len­kungs­aus­schuss”, was gut ist und gut wird? 

Inha­ber­struk­tur bis­lang: Der Frei­staat Bay­ern und der Spar­kas­sen­ver­band Bay­ern hal­ten jeweils 50 % an der Bay­ernLB Hol­ding AG, die aus­schließ­lich mit der Trä­ger­schaft für die Baye­ri­sche Lan­des­bank zu 100 % als Insti­tut des öffent­li­chen Rechts belie­hen ist. … Der Spar­kas­sen­ver­band Bay­ern (SVB) ist eine Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rechts unter der Auf­sicht des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums des Innern.”

3 Kommentare

  1. Wahr­schein­lich wür­den die Mit­glie­der des Len­kungs­aus­schus­ses genauso nach­hal­tig wirt­schaf­ten, wie viele Mit­glie­der vor­her Poli­tik gemacht haben … ob das die Lösung allen übels wird?

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