Am 1.11.2005 ist das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts UMAG in Kraft getreten. Das Gesetz hat einen neuen § 127a AktG eingefügt, der das „Aktionärsforum” regelt: „Aktionäre oder Aktionärsvereinigungen können im Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers andere Aktionäre auffordern, gemeinsam oder in Vertretung einen Antrag oder ein Verlangen nach diesem Gesetz zu stellen oder in einer Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben.”
Der Bundesanzeiger hat das Forum jetzt eingerichtet. Für 20 Euro (AGB des Bundesanzeigers) kann ein Aktionär einen Eintrag platzieren. Freilich kann von einem Forum als einem Platz für Meinungsaustausch nicht gesprochen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, andere Aktionäre auf bestimmte Anliegen (ein Verlangen nach dem AktG stellen, das Stimmrecht ausüben) aufmerksam zu machen.
Man darf gespannt sein, wie sich die Innovation des Gesetzgebers entwickelt, die Anonymität der Aktionäre von Publikumsgesellschaften durch das Internet teilweise zu durchbrechen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, die Kräfte zu bündeln. Doch aufgepasst, dass sich der Aufruf und dessen Folgen nicht im Extremfall als acting in concert darstellen (s. § 30 II WpÜG)!
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